Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert am 12. August 2025
Letzte Aktualisierung: 12. August 2025
Definitionen
1.1 „GTC“ hat die Bedeutung, die in Abschnitt 2.1 aufgeführt ist.
1.2 „Änderungen“ haben die in Abschnitt 4.4 aufgeführte Bedeutung.
1.3 „Analysen“ haben die in Abschnitt 6.4 aufgeführte Bedeutung.
1.4 „Anwendung“ hat die Bedeutung, die in Abschnitt 2.1 aufgeführt ist.
1.5 „Vertragsformular“ hat die in Abschnitt 3.3 aufgeführte Bedeutung.
1.6 „Dokumentation“ bezeichnet die jeweils aktuelle Dokumentation, die von Patterno AI, Inc. („Patterno“) schriftlich oder elektronisch bereitgestellt wird, einschließlich aller Leistungsbeschreibungen, bezüglich der Funktionen, Merkmale und der Nutzung der Anwendung und/oder der gehosteten Umgebung.
1.7 „Empfangspartei“ hat die in Abschnitt 12.1.2 aufgeführte Bedeutung.
1.8 „Neue Rechte“ haben die in Abschnitt 6.1 aufgeführte Bedeutung.
1.9 „Handlung“ bezeichnet sowohl eine Handlung als auch eine Unterlassung.
1.10 „Höhere Gewalt“ hat die in Abschnitt 11.3 aufgeführte Bedeutung.
1.11 „Kunden“ hat die in Abschnitt 3.1 aufgeführte Bedeutung.
1.12 „Offenlegende Partei“ hat die in Abschnitt 12.1.2 aufgeführte Bedeutung.
1.13 „Parteien“ bezeichnet den Kunden und Patterno.
1.14 „Vertreter“ hat die in Abschnitt 12.1.5 aufgeführte Bedeutung.
1.15 „SaaS“ bedeutet Software als Dienstleistung.
1.16 „Dienstleistungen“ haben die in Abschnitt 3.3 aufgeführte Bedeutung.
1.17 „Vertrag“ hat die in Abschnitt 2.3 aufgeführte Bedeutung.
1.18 „Vertrauliche Informationen“ haben die in Abschnitt 12.1.2 aufgeführte Bedeutung.
1.19 „Vorhandene Komponenten“ haben die in Abschnitt 6.1.2 aufgeführte Bedeutung.
1.20 „Erfüllungsgehilfen“ hat die in Abschnitt 11.1 aufgeführte Bedeutung.
1.21 „BGB“ hat die in Abschnitt 10.1 aufgeführte Bedeutung.
1.22 „DPA“ hat die in Abschnitt 12.2 aufgeführte Bedeutung.
Umfang; Rangfolge der Vertragsdokumente
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („GTC“) gelten für die von Patterno AI, Inc., („Patterno“) erbrachten SaaS-Dienstleistungen sowie für alle weiteren zwischen Patterno und dem Kunden vereinbarten Dienstleistungen. SaaS-Leistungen umfassen über das Internet angebotene Softwarelösungen (die „Anwendung“).
2.2 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden finden im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Patterno keine Anwendung, auch wenn Patterno ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere werden Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht Bestandteil des Vertrages, selbst wenn Patterno mit der Erbringung der Leistung beginnt, ohne auf vom Kunden angegebene Allgemeine Geschäftsbedingungen zu widersprechen.
2.3 Die folgende Rangfolge der einzelnen Vertragsdokumente (zusammenfassend der „Vertrag“) gilt: (i) das Vertragsformular; (ii) der Service-Zeitplan; (iii) die Vereinbarung zur Datenverarbeitung in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten (sofern vereinbart); (iv) diese GTC. Im Falle von Widersprüchen oder Unstimmigkeiten haben die zuerst aufgeführten Dokumente Vorrang vor den später aufgeführten. Wenn Dokumente auf derselben Ebene aufgeführt sind, hat das neuere Dokument Vorrang vor dem älteren Dokument.
Leistungsbeschreibung; Inbetriebnahme
3.1 Patterno bietet Anwendungen, die es Unternehmen und Unternehmensgruppen („Kunden“) ermöglichen, personenbezogene Daten und persönlich identifizierbare Informationen zu erfassen, solche Daten zu verwalten, Datenschutzanforderungen umzusetzen und relevante Prozesse zu automatisieren, um die rechtliche Compliance und Sicherheit im Umgang mit solchen Daten zu erhöhen.
3.2 Zusätzliche Dienstleistungen neben der Bereitstellung der Anwendung als SaaS-Dienstleistung werden von Patterno nur insoweit erbracht, als sie ausdrücklich vereinbart sind. Solche zusätzlichen Dienstleistungen werden als Dienstleistungen erbracht, nicht als Werkaufträge, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3.3 Die Merkmale und Funktionen der von Patterno bereitzustellenden Dienstleistungen sind in Patternos Vertragsformular (das „Vertragsformular“) und den im Vertragsformular genannten Dokumenten, einschließlich des Service-Zeitplans und dieser GTC, spezifiziert. „Dienstleistungen“ bezeichnet alle Beratungs-, Konfigurations-, Implementierungs-, Bereitstellungs-, Betriebs-, Hosting- und Supportleistungen, die von Patterno im Zusammenhang mit der vereinbarten Anwendung erbracht werden. Patterno ist nicht verpflichtet, jegliche im Vertrag nicht festgelegten Dienstleistungen oder Leistungsmerkmale zu erbringen.
3.4 Die Bestellung zur Bereitstellung der Anwendung und anderer Dienstleistungen erfolgt über das Vertragsformular.
Bereitstellung, Betrieb und Support der Anwendung
4.1 Die Bereitstellung der Anwendung gilt als erfolgt, sobald Patterno dem Kunden einen webbasierten Zugang zur Anwendung bereitstellt.
4.2 Die Supportzeiten, die durchschnittliche Verfügbarkeit der Anwendung und andere Servicelevel sind im vereinbarten Service-Zeitplan festgelegt. Entscheidet sich der Kunde für eine von ihm selbst verwaltete Anwendung (On-Premises), basieren Funktionalität und Umfang ausschließlich auf dem Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Lieferung.
4.3 Systembenachrichtigungen und Informationen von Patterno zum Betrieb, Hosting oder Support der Anwendung können sowohl innerhalb der Anwendung als auch in elektronischer Form an den Kunden übermittelt werden.
4.4 Patterno kann die Funktionalitäten der Anwendung jederzeit weiterentwickeln, einschränken oder reduzieren („Änderungen“). Patterno wird den Kunden über Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist informieren. Änderungen werden dem Kunden entweder per E-Mail, innerhalb der Anwendung oder durch eine andere von Patterno gewählte Kommunikationsmethode mitgeteilt. Führt eine Änderung dazu, dass die Anwendung vom Kunden für die vertraglich vereinbarten oder vorausgesetzten Zwecke nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Einschränkungen genutzt werden kann, hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Eine Einschränkung gilt als erheblich, wenn die Anwendung für die Zwecke des Kunden, die für Patterno erkennbar waren und die Grundlage des Vertrages bildeten, nicht mehr geeignet ist. Der Kunde übt das Sonderkündigungsrecht innerhalb von einem (1) Monat nach Bekanntwerden der geplanten Änderung durch schriftliche Erklärung gegenüber Patterno aus. In diesem Fall endet das Vertragsverhältnis an dem Tag, an dem die Änderung in Kraft tritt, frühestens jedoch bei Zugang der Kündigungserklärung bei Patterno. Die Sonderkündigung wird nicht wirksam, wenn Patterno von der Umsetzung der Änderung absieht.
Ort und Zeit der Leistung
5.1 Der Leistungsort für die Bereitstellung der Anwendung ist der Standort der die Anwendung betreibenden Server. Im Übrigen erbringt Patterno die vertraglichen Leistungen am Firmensitz von Patterno oder seinen Tochtergesellschaften.
5.2 Daten für Implementierung oder Fertigstellung sind für Patterno nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet sind. Andernfalls dienen Termine als Planungsparameter.
Geistiges Eigentum; Nutzungsrechte
6.1 Materielles Eigentum
6.1.1 Patterno bleibt Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an der Anwendung und den Ergebnissen anderer Dienstleistungen. Alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit, verkörpert in oder resultierend aus der Anwendung („Neue Rechte“) stehen ausschließlich Patterno zu. Dies gilt auch, wenn Neue Rechte auf Vorschlägen, Spezifikationen, Feedback, Anforderungen, Ideen, Beiträgen, Kommentaren oder sonstigen Eingaben des Kunden, Nutzern oder Dritten basieren. Neue Rechte umfassen keine Kundendaten, die über die Anwendung verarbeitet werden. Soweit nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden zwischen Patterno und dem Kunden ausschließlich alle Rechte an und zu Kundendaten zu.
6.1.2 Unter keinen Umständen wird dem Kunden das ausschließliche Nutzungsrecht an bereits vorhandenen Komponenten eingeräumt. „Pre-Existing Components“ bedeutet zusätzlich zur Anwendung alle Komponenten von Softwareentwicklungen oder anderen Arbeitsergebnissen, die von Patterno oder einem Dritten vor und/oder unabhängig vom Vertrag entwickelt wurden. Patterno oder der Dritte bleiben alleiniger Eigentümer der vorhandenen Komponenten.
6.2 Lizenz für die Anwendung
6.2.1 Patterno gewährt dem Kunden das nicht ausschließliche Recht, die Anwendung und damit zusammenhängende Entwicklungen von Patterno für eigene Geschäftszwecke während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Weitere Spezifikationen ergeben sich aus dem Vertragsformular und dem Service-Zeitplan. Der Kunde wird den vereinbarten Lizenzumfang einhalten, der Beschränkungen bezüglich autorisierter Nutzer und/oder Anwendungsbereiche vorsehen kann. Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlung der ersten fälligen Gebühr.
6.2.2 Wird der vereinbarte Lizenzumfang überschritten, kann Patterno eine zusätzliche Vergütung gemäß dem Vertragsformular verlangen. Wurde für solche Fälle keine Vergütung vereinbart, kann Patterno eine zusätzliche Vergütung basierend auf der vereinbarten Lizenzgebühr in Relation zum vereinbarten Lizenzumfang verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
6.2.3 Der Kunde darf die Anwendung weder ganz noch teilweise kopieren, übersetzen, disassemblieren, dekompilieren, zurückentwickeln oder anderweitig modifizieren oder davon abgeleitete Werke erstellen; vorausgesetzt, dass die Dokumentation im notwendigen Umfang für den internen Gebrauch kopiert werden darf. Der Kunde darf eine Anwendung nicht in einer Weise nutzen, die anwendbares Recht verletzt (insbesondere die Übertragung unrechtmäßiger Inhalte oder Inhalte, die gegen IP von Dritten verstoßen) oder den Betrieb oder die Sicherheit der Anwendung gefährdet/umgeht. Der Kunde haftet für die Handlungen der Nutzer, denen er Zugang gewährt hat, als für seine eigenen Handlungen.
6.3 Ergebnisse anderer Dienstleistungen
6.3.1 Hinsichtlich anderer Ergebnisse von Patterno-Dienstleistungen wird dem Kunden eine nicht ausschließliche und dauerhafte Nutzung dieser Ergebnisse für die eigenen Geschäftszwecke des Kunden eingeräumt.
6.4 Analysedaten
6.4.1 Vorbehaltlich dieses Abschnitts darf Patterno anonymisierte Analysen mit aggregierten Daten erstellen, für die (teilweise) Kundendaten und Informationen aus der Nutzung der Anwendung durch den Kunden verwendet werden („Analysen“). Daten werden anonymisiert und für Analysen aggregiert, sodass keine Rückschlüsse auf Einzelunternehmen oder natürliche Personen möglich sind. Analysedaten dürfen für Produktverbesserungen, Ressourcen- und Unterstützungsverbesserungen, Leistungssteigerungen der Produkte, Sicherheits- und Datenintegritätsüberprüfungen, Erstellung neuer Produkte, Marketingzwecke und Benchmarking verwendet werden. Analysen und Anonymisierung erfolgen gemäß der DSGVO.
Vergütung und Abrechnungsmodalitäten
7.1 Lizenzgebühren
7.1.1 Laufende Gebühren werden monatlich im Voraus abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart. Beginnt oder endet eine Leistung innerhalb eines Abrechnungszeitraums, wird dieser pro rata abgerechnet.
7.1.2 Aufwandsabhängig vergütete Dienstleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nachträglich monatlich abgerechnet.
7.1.3 Patterno kann aktuelle Gebühren und andere Sätze mit zwei (2) Monaten Vorankündigung schriftlich zum 1. Januar eines Kalenderjahres anpassen, um Kostensteigerungen und Funktionserweiterungen zu kompensieren. Im Zweifelsfall ist eine Anpassung zumutbar, wenn die aktuellen Sätze nicht um mehr als 5% erhöht werden. Ist eine Anpassung nicht zumutbar, hat der Kunde ein Widerspruchsrecht. Widerspricht der Kunde der Anpassung nicht schriftlich innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen Sätze als vereinbart. Widerspricht der Kunde fristgerecht, kann Patterno den Vertrag innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang des Widerspruchs kündigen.
7.2 Vergütung für andere Dienstleistungen
7.2.1 Werden zusätzliche Dienstleistungen beauftragt, erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Erbringung der Dienstleistungen, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Aufwandsabhängige Dienstleistungen werden monatlich nachträglich abgerechnet.
7.3 Abrechnungsverfahren
7.3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.). Sofern MwSt. fällig wird, wird die gesetzlich geltende MwSt. zum Zeitpunkt der Lieferung zuzüglich berechnet.
7.3.2 Alle Vergütungen sind innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Nach Fristablauf gerät der Kunde in Verzug. Patterno kann ab dem Zeitpunkt des Verzugs Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
7.3.3 Patterno kann Rechnungen per Post oder elektronisch (z. B. PDF per E-Mail) ausstellen. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
7.3.4 Der Kunde kann nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche aufrechnen und nur aus solchen Ansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Nachfolgend sind allgemeine Mitwirkungsobliegenheiten aufgelistet; weitere Verpflichtungen können sich aus dem Vertragsformular und aus einzelvertraglichen Vereinbarungen ergeben.
8.2 Der Kunde hat soweit erforderlich unentgeltlich mitzuwirken und alle Informationen, Daten, Inhalte und Dokumente zur Erbringung der Dienstleistungen bereitzustellen.
8.3 Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionen der Anwendung und deren technische Anforderungen (Hardware, Betriebssystem, unterstützte Browserversionen, Schnittstellen) zu informieren und sicherzustellen, dass seine IT-Anlagen diesen Anforderungen entsprechen. Patterno übernimmt keine Verantwortung für Darstellung/Funktion, wenn ein nicht unterstützter oder veralteter Browser verwendet wird.
8.4 Der Kunde ist ausschließlich für seine IT-Infrastruktur verantwortlich, einschließlich Installation und Betrieb.
8.5 Der Kunde trägt das Risiko, dass die Anwendung und die damit verbundenen Services seinen Anforderungen entsprechen und für seine Zwecke nutzbar sind. Der Kunde hat sich zu vergewissern, dass Patternos Anwendung der anwendbaren Vorschriften den Ausdeutungen des Kunden entspricht.
8.6 Verwendet der Kunde nicht von Patterno bereitgestellte Software, so stellt er sicher, dass er die erforderlichen Nutzungsrechte daran besitzt.
8.7 Der Kunde hat seine Zugangsdaten geheim zu halten und ist für Handlungen verantwortlich, die unter den Benutzerkonten seiner Nutzer erfolgen.
8.8 Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Anwendung nicht ordnungsgemäß funktioniert, einschließlich regelmäßiger Datenschreibprüfungen. Der Kunde trägt allein die Verantwortung für regelmäßige und vollständige Sicherungen geschäftsrelevanter Daten und Dokumente.
8.9 Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass in der Anwendung eingestellte Informationen/Dokumente korrekt und virenfrei sind; er haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Informationen/Dokumente sowie für die Beachtung gesetzlicher Vorschriften beim Hochladen.
8.10 Der Kunde muss sicherstellen, dass hochgeladene Dateien den unterstützten Format-/Namens-/Größenanforderungen entsprechen. Patterno ist nicht verantwortlich für einen erfolgreichen Hochladevorgang.
8.11 Die Inhalte dürfen nicht belästigend, beleidigend, verleumderisch, ungesetzlich, diskriminierend, rassistisch, gewaltverherrlichend oder jugendgefährdend sein und keine Rechte Dritter verletzen. Patterno kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen oder Benutzerkonten bei Verstößen sperren.
8.12 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht (oder nicht ordnungsgemäß), entfällt die Leistungspflicht von Patterno insoweit und für diesen Zeitraum. Patterno kann Entschädigung für die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung verursachte Mehraufwendungen verlangen.
Geltendmachung von gewerblichen Schutzrechten durch Dritte
9.1 Wenn ein Dritter behauptet, dass die Nutzung der Anwendung Rechte Dritter verletzt, benachrichtigt der Kunde Patterno unverzüglich schriftlich und ausführlich. Stellt der Kunde die Nutzung zur Schadensminderung oder aus anderen Gründen ein, informiert er den Dritten, dass die Einstellung keine Anerkennung des behaupteten Verstoßes darstellt.
9.2 Die Parteien unterstützen einander bei der Verteidigung ihrer Rechte gegenüber dem Dritten, um die behauptete Verletzung abzuwehren oder eine wirtschaftlich angemessene Einigung zu erzielen.
Gewährleistung
10.1 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, unterliegt die Erbringung von Dienstleistungen (insbesondere Entwicklung, Anpassung und Implementierung, Beratung, Schulung und Datenexport) dem für Dienstverträge geltenden Recht gemäß §§ 611 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches („BGB“). Wird eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und ist Patterno dafür verantwortlich, wird Patterno die Erwartung entsprechen innerhalb eines angemessenen Zeitraums kostenfrei erbringen, vorbehaltlich einer schriftlichen Reklamation des Kunden.
10.2 Informationen über die Dienstleistungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Aus Werbung oder öffentlichen Äußerungen kann kein Qualitätsmerkmal abgeleitet werden, es sei denn, dessen spezifischer Inhalt wird schriftlich bestätigt.
10.3 Die folgenden Gewährleistungsbestimmungen gelten für die Bereitstellung der Anwendung, abweichend von Abschnitt 10.1:
10.3.1 Funktionsstörungen sind unter Angabe einer nachvollziehbaren Beschreibung, unterstützt durch Protokolle oder andere anschauliche Dokumente, schriftlich mitzuteilen, um deren Reproduktion zu ermöglichen. Gesetzliche Prüfungs-/Mängelrügepflichten bleiben unberührt.
10.3.2 Keine Gewährleistung für korrekte Darstellung/Funktion, wenn der Kunde einen nicht unterstützten oder veralteten Browser verwendet.
10.3.3 Ein Sachmangel liegt nur dann vor, wenn die Anwendung in wesentlichen Teilen von ihrer Dokumentation oder der vereinbarten Natur abweicht.
10.3.4 Patterno kann Mängel durch Bereitstellung einer neuen Version oder Aktualisierung im Rahmen seiner Version-/Update-/Upgrade-Planung oder durch Darstellung vernünftiger Umgehungen beheben.
10.3.5 Für Rechtsmängel kann Patterno (i) das Recht zur vereinbarten Nutzung verschaffen oder (ii) den Service so ändern, dass die Behauptung ohne unzumutbare Beeinträchtigung der vertraglichen Nutzung hinfällig wird.
10.3.6 Es besteht kein Recht auf Selbsthilfemaßnahmen, insbesondere nach § 536a Absatz 2 BGB.
10.3.7 Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Funktionsstörungen auf (a) unsachgemäße Nutzung (z.B. entgegen der Dokumentation) durch den Kunden/Nutzer oder (b) fehlende/späte Mitwirkung zurückzuführen sind.
10.3.8 Wenn Patterno ohne Verpflichtung Fehlerbehebung leistet (z. B. nicht reproduzierbarer Mangel; Gewährleistung ausgeschlossen; oder kein Mangel), kann Patterno eine angemessene Vergütung verlangen.
10.4 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem (1) Jahr ab Lieferung der mangelhaften Leistung, außer bei vorsätzlicher oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch leichte Fahrlässigkeit oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie - in diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährung.
10.5 Die Haftung für Schäden und nutzlose Aufwendungen richtet sich ausschließlich nach Abschnitt 11.
Haftung
11.1 Haftung des Kunden
11.1.1 Der Kunde haftet für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter (Personen, die bei Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung beschäftigt sind, für deren Fehler der Arbeitgeber einzustehen hat), seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden.
11.2 Haftung von Patterno
11.2.1 Patterno haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ansonsten gelten die Abschnitte 11.2.2 bis 11.2.7.
11.2.2 Patterno haftet auch für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages von wesentlicher Bedeutung ist, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in solchen Fällen ist die Haftung jedoch beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Patterno haftet nicht für andere fahrlässige Verletzungen.
11.2.3 Die Haftung für Schäden und Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist pro Verstoß auf den Vertragswert von einem Vertragsjahr oder 25.000,00 EUR, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, beschränkt. Ist die Laufzeit kürzer als ein Jahr, ist die Haftung auf die gezahlte Vergütung beschränkt (es sei denn, sie ist höher als 25.000,00 EUR). Bei mehreren Verstößen in einem Vertragsjahr ist die Haftung auf das Doppelte des Vertragswertes eines Vertragsjahres oder 50.000,00 EUR, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist, beschränkt (oder das Doppelte der gezahlten Vergütung, wenn die Laufzeit unter einem Jahr liegt).
11.2.4 Gewinnverlust ist ausgeschlossen. Bei Datenverlust erstattet Patterno die Wiederherstellungskosten nur bis zu dem Betrag, der mit ordnungsgemäßen und regelmäßigen Sicherungen entstanden wäre.
11.2.5 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bestehende Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
11.2.6 Soweit die Haftung hiernach ausgeschlossen/eingeschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Unterauftragnehmer von Patterno.
11.2.7 Ausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Übernahme einer Garantie durch Patterno. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
11.3 Höhere Gewalt
11.3.1 Keine Partei haftet für Versäumnis oder Verzögerung aufgrund höherer Gewalt, was Umstände bedeutet, die sich der Kontrolle einer Partei vernünftigerweise entziehen (z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Pandemien einschließlich COVID-19 und Varianten, Unfälle, Arbeitskämpfe, Handlungen Dritter, behördliche/gerichtliche Maßnahmen), soweit nicht von der betroffenen Partei verursacht. Umstände, die bei der Unterzeichnung aufgrund von COVID-19 bestehen, sind nicht